Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvertrag
Nach Art. 28 DSGVO. Mit der Nutzung eines Boardarc-Workspace gilt dieser Vertrag als vereinbart. Du brauchst eine unterschriebene Fassung? Speichere die Seite als PDF und schick sie uns über das Kontaktformular.
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer (LB24 International GmbH, Hannover, Betreiber von Boardarc) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (Auftraggeber) ausschließlich zur Bereitstellung der Software Boardarc. Der Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Speicherung, Anzeige, Bearbeitung und Übermittlung von Inhalten, die der Auftraggeber in Boardarc anlegt: Aufgaben, Nachrichten, Dokumente, Dateien, Kommentare sowie Nutzungs- und Protokolldaten.
3. Art der Daten und Betroffene
Namen, E-Mail-Adressen, Profilbilder, Inhalte in Boards, Chat und Docs, Zeiterfassungsdaten, Protokolldaten. Betroffen sind Beschäftigte, Gäste und in Inhalten genannte Personen des Auftraggebers.
4. Pflichten des Auftragnehmers
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
- Verpflichtung aller Beschäftigten auf Vertraulichkeit.
- Unterstützung bei Anfragen Betroffener und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.
- Meldung von Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis.
- Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende, spätestens nach 30 Tagen.
5. Technische und organisatorische Maßnahmen
- Verschlüsselte Übertragung (TLS) und verschlüsselte Speicherung von Zugangsdaten verbundener Dienste.
- Zugriffskontrolle auf Datenbankebene (Zeilen-Rechte) je Workspace, Board, Gruppe und Spalte.
- Zwei-Faktor-Anmeldung, optional verpflichtend je Workspace; Passwortrichtlinie mit Leak-Abgleich.
- Tägliche Datensicherung, Protokollierung wichtiger Änderungen.
- Hosting der Datenbank und Dateien in der EU (Irland).
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der auf boardarc.com/sicherheit genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Über Änderungen informiert der Auftragnehmer vorab; der Auftraggeber kann widersprechen.
7. Kontrollrechte
Der Auftraggeber kann sich nach Vorankündigung von der Einhaltung der Pflichten überzeugen, vorrangig durch Auskünfte und Nachweise des Auftragnehmers.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hannover, soweit gesetzlich zulässig. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB in Datenschutzfragen vor.
Stand: September 2026. Vor dem kommerziellen Einsatz anwaltlich prüfen lassen.