Sicherheit & Datenschutz

DSGVO, AVV und Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, deine Rechte und die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.

1 Min. Lesezeit · Zuletzt aktualisiert 27.9.2026

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Unter „/avv“ findest du den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Gegenstand, Art der Daten, technischen und organisatorischen Maßnahmen und den Unterauftragsverarbeitern. Er lässt sich dort direkt als PDF speichern.

Unterauftragsverarbeiter

Mit dem Abschluss des AVV stimmst du dem Einsatz der auf der Sicherheitsseite („/sicherheit“) genannten Unterauftragsverarbeiter zu. Über Änderungen informiert Boardarc vorab; du kannst widersprechen.

Deine Rechte

Nach der Datenschutzerklärung („/datenschutz“) hast du unter anderem ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerruf von Einwilligungen und Widerspruch sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Zur Ausübung dieser Rechte genügt eine Nachricht über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Sind Slack, Google und Shopify Auftragsverarbeiter von Boardarc?

Nein. Sie werden laut Datenschutzerklärung ausschließlich als verbundene Dienste auf deinen Wunsch hin angebunden, nicht als Unterauftragsverarbeiter von Boardarc.

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Noch Fragen? Frag Arc

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