Google Workspace – App für die Domain zulassen
Wie ein Google-Workspace-Admin dafür sorgt, dass Boardarc sich für Nutzer der Domain ohne Blockade verbinden lässt.
1 Min. Lesezeit · Zuletzt aktualisiert 27.9.2026
Wann das nötig ist
Hat dein Google-Workspace-Admin die „API-Zugriffssteuerung“ so eingestellt, dass nur freigegebene Apps auf Nutzerdaten zugreifen dürfen, blockiert Google die Anmeldung, bevor die Person überhaupt zu Boardarc zurückkommt.
Google-Verbindungen in Boardarc sind je Person einzeln unter Einstellungen › Konto › Verbindungen und fragen dort ausschließlich die Berechtigung der Funktion an, die die Person einschaltet – es gibt keine domainweite Anmeldung über ein gemeinsames Konto.
App in der Google Admin Console freigeben
- 1Öffne die Google Admin Console (admin.google.com) mit einem Super-Admin-Konto.
- 2Gehe zu Sicherheit › Zugriffs- und Datenkontrolle › API-Zugriffssteuerung.
- 3Klicke unter „App-Zugriffskontrolle“ auf „App konfigurieren“ bzw. „App hinzufügen“ und wähle „OAuth-App-Name oder Client-ID“.
- 4Trage die Boardarc-Client-ID ein (die aktuelle ID erfährst du über das Kontaktformular unter boardarc.com/kontakt) und stufe die App als „Vertrauenswürdig“ ein.
- 5Speichere die Änderung. Google kann bis zu 24 Stunden brauchen, bis die Freigabe überall in der Domain greift.
Welche Berechtigungen (Scopes) angefragt werden
openid, email – Basis für jede Verbindung, um die Google-Kontoadresse zu erkennen.
https://www.googleapis.com/auth/drive.file – nur für Google Drive: Zugriff ausschließlich auf Dateien, die über Boardarc geöffnet oder abgelegt wurden, nicht auf das gesamte Drive.
https://www.googleapis.com/auth/gmail.send – nur zum Versenden von Mails aus Boardarc heraus über das eigene Gmail-Konto.
https://www.googleapis.com/auth/gmail.readonly – nur für den Gmail-E-Mail-Eingang, um Nachrichten zu Aufgaben zu machen.
Jede Person schaltet diese Berechtigungen einzeln unter Einstellungen › Konto › Verbindungen frei, je nachdem welche Google-Funktion sie nutzen will.
Was nicht geht
Häufige Fragen
Reicht es, die App als „Vertrauenswürdig“ statt „Intern“ einzustufen?
Ja, für die Freigabe der Anmeldung genügt der Eintrag unter App-Zugriffskontrolle; wie die App bei Google selbst verifiziert ist, entscheidet Google unabhängig davon.
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